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Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht

Nicht jedem gefällt die Verteilung seines Erbes nach der gesetzlichen Erbfolge. Ist dies der Fall, so sollte man ein Testament aufsetzen. So ist sichergestellt, dass seine Wünsche nach dem Tod auch umgesetzt werden.

Ein Testament schreiben darf jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Es muss vom ersten bis zum letzten Zeichen eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und eindeutige Angaben zu Namen, Ort und Datum enthalten. Die Änderung oder das Widerrufen eines Testamentes ist jederzeit möglich.

Für die rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testaments ist es ratsam, einen Notar einzuschalten - insbesondere, wenn die Vermögensverhältnisse komplexer sind oder gar eine unternehmerische Tätigkeit beachtet werden muss. Wird ein Notar beauftragt, so ist es ausreichend, die gewünschte Erbverteilung mündlich zu übermitteln. Der Notar bringt alles schriftlich nieder und legt es anschließend zur Unterschrift vor.

Empfehlenswert ist es, den Angehörigen sowohl Existenz als auch Aufbewahrungsort des aktuellen Dokuments anzugeben. Dies vermeidet unnötiges Suchen oder Missverständnisse.