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Verfügung und Vollmacht

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind Willenserklärungen zur medizinischen Behandlung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit. Die meisten Patientenverfügungen werden von älteren Menschen erstellt. Vor allem die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein, ist das Hauptmotiv dafür. Doch der Fall, dass man für sich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, kann durch Unfall oder Krankheit auch in jüngeren Jahren eintreten.

Die Patientenverfügung ist von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden, die nicht den eigenen Willen zum Ausdruck bringt, sondern einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden, z. B. in Fällen, die die Patientenverfügung nicht regelt.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten sinnvollerweise gemeinsam erstellt werden. In der Vorsorgevollmacht sollte dann darauf verwiesen werden, dass der Bevollmächtigte an die Patientenverfügung gebunden ist und den darin geäußerten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchzusetzen hat.

In einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung sollte festgelegt werden, wie im Fall einer nicht mehr möglichen eigenen Entscheidungsfindung verfahren werden soll.

Eine medizinische Intensivbehandlung aufgrund einer Patientenverfügung vorzeitig aufgrund dieser abgegebenen Willenserklärung abzubrechen, ist nur möglich, wenn der Tod unausweichlich und mit Sicherheit eintreten wird.

Es ist ratsam, in Absprache mit dem behandelnden Hausarzt diese
Verfügungen auszuarbeiten und eine Kopie auch dort zu hinterlegen.

In der Broschüre des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie sorgfältig erarbeitete Textbausteine, mit denen Sie Ihre individuellen Vorstellungen formulieren können. 

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz

 

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben juristischen Informationen die geistliche Beratung zum Thema.

Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz