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Finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung

Die zunehmende Verarmung und Vereinsamung älterer Menschen führt dazu, dass für die Bestattung häufig Sozial- und Ordnungsämter eintreten müssen. Mit der Streichung des Sterbegeldes im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Absicherung einer Bestattung ausschließlich der persönlichen Vorsorge des Einzelnen oder den bestattungspflichtigen Angehörigen übertragen. Eigenvorsorge und Selbstbestimmung gehen der staatlichen Reglementierung bei der Bestimmung über die eigene Bestattung vor.

Angemessene und zu Lebzeiten zurückgelegte Vorsorgebeträge für die Bestattung dürfen durch das Sozialamt nicht angetastet werden, wenn sie geleistet wurden, bevor die Sozialbedürftigkeit eingetreten ist, solange eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird. Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundessozialgerichts.

Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Dazu kann die vereinbarte Summe auf einem Sparbuch angelegt werden, das auf den Namen des Vorsorgenden läuft. Boller Hansühn ist durch einen Vertrag mit dem Vorsorgenden „zugunsten Dritter“ als Nutzer des Sparbuchs im Sterbefall und im Rahmen der Totenfürsorgepflicht eingetragen.

Damit ist sichergestellt, dass die erforderlichen finanziellen Mittel im Sterbefall zur Verfügung stehen.